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Schulverbundes Niederzier-Hambach
Aktuelle Nachrichten
An die Eltern der Dritt- und Viertklässler werde ich in dieser Woche eine Mail schreiben, wie bei uns am Schulverbund Niederzier-Hambach die Zeugnisausgabe ablaufen wird. Auf jeden Fall sollen die Kinder die Zeugnisse am 29.01.2021 erhalten.
Nun befinden wir uns bereits in der zweiten Woche des Distanzlernens. Vielleicht haben manche Eltern für die nächsten Wochen einen Bedarf für die Notbetreuung. Dafür können Sie selbstverständlich weiterhin folgendes Formular verwenden:
Gerne können Sie das Formular abfotografieren und an senden. Oder Sie werfen es in den Briefkasten der GGS Niederzier. Dann kann ich eine entsprechende Planung vornehmen.
Die Notbetreuung wird von Lehrkräften sowie den Betreuungskräften der Ganztags- und Betreuungsangebote geleistet und dauert in Niederzier von 7:30 Uhr und in Hambach von 7:45 Uhr bis maximal 16 Uhr.
Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.
Die Regelungen für den Unterricht in Nordrhein-Westfalen vom 11. bis zum 31. Januar 2021 im Einzelnen:
1. Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
2. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den
Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, für alle Jahrgangsstufen
als Distanzunterricht erteilt.
3. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen,
um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene
zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern,
soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021
für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende)
gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine
Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für
Schule gefolgt wird.
3. Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und
Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder
bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem Jugendamt
vorliegen könnte. Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären
Unterichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch
unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der
eine besondere Betreuung erfordert, z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige
Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung, muss diese in
Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren
Altersstufen sichergestellt werden.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer
Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen
Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne
Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter
Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie
sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.
Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber
gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals
im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.
4. Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten
geschrieben.
Coronabetreuungsverordnung
Seit dem 10.11.2020 gilt gemäß § 1 Abs. 3 S. 4 CoronaBetrVO, dass Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske nicht beachten, durch die Schulleiterin von der schulischen Nutzung auszuschließen sind. Deshalb möchte ich noch einmal daran erinnern, dass auf dem gesamten Schulgelände auch von Eltern oder anderen Personen, die die Kinder nach dem Untericht abholen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
Mund-Nase-Bedeckung der Kinder
Bitte achten Sie weiterhin darauf, dass die Maske Ihres Kindes täglich (!) gewechselt und regelmäßig gewaschen wird. Teilweise tragen die Kinder auch Masken für Erwachsene, die zu groß sind und unter die Nase rutschen.
Außerdem bitten wir darum, dass jedes Kind wenigstens eine Ersatzmaske im Schulranzen hat.
Weiterhin gilt innerhalb des Klassenverbandes keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Dennoch empfehlen wir, bei Gruppenmischungen (z. B. Religionsgruppen am Hauptstandort) die Masken zu tragen, wenn der Sitzplatz z. B. für eine Gruppenarbeit verlassen wird.
Wir möchten weiterhin bei unserer bekannten Vorgehensweise bleiben: "Stehst Du auf, Maske drauf."
Weitere Regelungen
Folgende Regelungen sind weiterhin zu beachten:
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Die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) besteht weiter. So waschen sich die Kinder zuerst die Hände, wenn sie in die Klasse kommen.
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Eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume ist sicherzustellen. Das Umweltbundesamt empfiehlt dazu:
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Stoßlüften alle 20 Minuten (für 5 Minuten),
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Querlüften, wo immer es möglich ist,
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Lüften während der gesamten Pausendauer.
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Es gilt eine feste Sitzordnung in jeder Klasse, Dokumentation durch die Klassenlehrkraft.
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kein Singen im Musikunterricht
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Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von den Eltern abzuholen.
In der Hoffnung, dass wir alle diese schwierige Zeit gut überstehen, wünsche ich Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Almut Grodde-Holderberg
Rektorin des Schulverbundes Niederzier-Hambach
